Die hier gezeigten Luftbildfotos, welche aus größerer Höhe fotografiert wurden, entstehen nicht, wie heutzutage zumeist üblich, mit einem Quadro- Hexa- oder Oktocopter, sondern mittels motorisiertem 2m-Segelflugmodell. Dadurch fallen erheblich geringere Kosten für die benötigte Technik an. Nachteilig ist allerdings der Umstand, dass Flächenflugmodelle nicht in der Luft stehen bleiben können. Dafür lässt sich eine viel größere optische Reichweite gegenüber einfachen Quadrocoptern erzielen. Autonom arbeitende Systeme beherrschen das ganze Spektrum, die Anschaffungskosten liegen allerdings in Regionen, welche für meinen Zweck unverhältnismäßig hoch liegen. Das Luftbild vom eigenen Haus, ein Landschaftsfoto für den nicht kommerziellen Kalender, die Ortschaft von oben oder der Blick auf Felder und Baustellen, beispielsweise für private Dokumentationszwecke, erfordert diese Hightech-Geräte nicht zwingend.
Für Nahaufnahmen aus geringerer Höhe verwende ich einen Quadrokopter, der zur Video- und Fotoplattform ausgebaut wurde.
Als Foto- und Videokamera kommt eine Lumix (Panasonic) DMC FS16 zum Einsatz. Ihr geringes Gewicht (ca. 100g) ist für diesen Einsatzzweck eine gute Alternative. Über eine kleine, zusätzliche Funkkamera kann der Bildausschnitt (Horizont) in Echtzeit am Boden kontroliert werden. Einzelfotos sowie Serienbilder sind realisierbar. Ebenfalls sind Videofilme mit einer Auflösung von 1280x720p möglich. Bilder oder Filme werden am PC nachbearbeitet und optimiert.
Beispiel zur Beseitigung von Dunst über Ortschaften, der bei Fernaufnahmen fast immer vorhanden ist.
Unter Zuhilfenahme der Ebenen- und Maskentechnik in PS lässt sich so einiges verbessern.
Die Fotos haben eine Auflösung von ca. 14 MP, Videofilme können in HD-Qualität mit 1280x720p aufgenommen werden.
Überzeugen Sie sich selbst vom Ergebnis der so erzeugten Luftaufnahmen. Bei Interesse schreiben Sie einfach eine Email oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular.
Korioses am Rande
Bei der gewerblichen Nutzung kleinerer Flugmodelle zählen diese Hobby- und Freizeitartikel in Deutschland zu unbemannten Luftfahrtgeräten! Allein durch die Zweckbestimmung wird aus einem Spielzeug ein Luftfahrtgerät. Dabei ist es egal wie groß das Modell ist. In diesem Fall ist für jeden Aufstieg, sprich Fotoflug, eine sogenannte Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Der Aufwand und die dabei entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Auf den Seiten des ComputerClub 2 kann man sich per Video, etwa im 2. Drittel der Sendung Folge 79, selbst davon überzeugen. Unglaublich aber wahr!
Viel Spaß beim Stöbern!





